Anlässlich der vom 11.-13. November 2020 digital stattfindenden Umweltministerkonferenz unter dem Vorsitz der hessischen Staatsministerin, Priska Hinz, fordert das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ein aktives Bestandsmanagement des Wolfes in Deutschland. In einem 10-Punkteprogramm fordern die Verbände das Bundesamt für Naturschutz auf, über den ungebremst wachsenden Wolfsbestand vollständig und umfassend zu berichten und klar zu benennen, wie viele Wölfe insgesamt in Deutschland leben.
„Mit mindestens 1800 Wölfen ist längst ein Erhaltungszustand erreicht, der es erlaubt, den Bestand zu begrenzen. Ohne eine Regulierung des Wolfsbestandes wird die Haltung von Weidetieren in der Fläche im Grundsatz in Frage gestellt. Herdenschutz hat Grenzen und ist nur ein Trostpflaster. Hinhalten, Vertrösten und kleinteilige Scheckbuchpolitik ist keine zukunftsfähige Strategie – damit lassen sich die Probleme der Weidetierhalter nicht lösen”, so der Generalssekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, im Rahmen einer Pressekonferenz des Aktionsbündnis Forum Natur gemeinsam mit den Verbänden der Weidetierhalter.
Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Pferdesportler und Pferdezüchter sowie Halter von Ziegen, Schafen und landwirtschaftlichen Wildtieren fordern in dem Papier, alle Bundesländer müssten jetzt in Wolfsverordnungen eine aktive Regulierung des Bestandes ermöglichen und den Wolf sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene in das Jagdrecht aufnehmen. “Risse durch Wölfe nehmen exponentiell zu, Prävention stößt bereits jetzt finanziell und praktisch an ihre Grenzen. Die Politik ist deshalb gefordert, endlich den Rechtsrahmen für ein aktives Wolfsmanagement zu schaffen. Wir haben bereits jetzt in vier Bundesländern eine der höchsten Wolfsdichten weltweit“, sagt der Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes, Helmut Dammann-Tamke.
Die Weidetierhalterverbände, wie etwa Schäfer fordern, dass die Bundesländer Präventionsmaßnahmen finanzieren und Wolfsrisse vollständig entschädigen. „Es muss endlich eine, für alle verständliche, nachvollziehbare und für die Weidetierhalter tragbare Definition des günstigen Erhaltungszustandes erfolgen. Erst dann wird es möglich sein, die Rahmenbedingungen für alle – für die Politik, den Wolf und die Schafhaltung festzulegen und diese auch einzuhalten und umzusetzen“, betont Alfons Gimber, Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände.
Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ist ein Zusammenschluss von Landnutzerverbänden, die sich zum Ziel gesetzt haben, sowohl für die wirtschaftlichen als auch für die naturschützenden Belange des ländlichen Raumes einzutreten. Die im Aktionsbündnis Forum Natur zusammengeschlossenen Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Pferdeleute und Fischer – sind überzeugt, dass nur durch die nachhaltige Naturnutzung die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten bleiben kann.
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Schematische Übersicht über die derzeitige Lage der fünf Wolfspopulationen in Europa. Der in den nordostdeutschen Ländern zwischenzeitlich etablierte Bestand an Wölfen gehört der baltisch-osteuropäischen-Wolfspopulation an, während die Wölfe, die sich in den südlichen Ländern wie Bayern und BadenWürttemberg etabliert haben, vermutlich schwerpunktmäßig der abruzzo-alpinen sowie (falls eine solche tatsächlich separat existiert) der balkanisch-dinarischen Population entstammen. Es ist abzusehen und erwünscht, dass eine Verschmelzung der baltisch-osteuropäischen mit der abruzzo-alpinen Population über eine weitere Besiedlung Süddeutschlands durch den Wolf erfolgen wird.
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Schweden
Der Wolf wird in Anhang IV FFH-RL geführt. Der Bestand wird über ein intensiv durchgeführtes Monitoring ermittelt. Zur Abwendung von Schäden u.a. an Nutztieren werden sogenannte Schutzjagden durchgeführt. Darüber hinaus gibt es eine quotenbasierte Lizenzjagd. Die EU-Kommission hegt Zweifel an der Vereinbarkeit mit den europäischen Vorgaben hinsichtlich der Lizenzjagd. Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren ruht seit einigen Jahren.
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Finnland
In Finnland sind die Teilpopulationen innerhalb des Rentierareals im Sinne von § 2 des finnischen Gesetzes vom 14.09.1990 über die Rentierhaltung in Anhang V der FFH-RL gelistet, ansonsten in Anhang IV. Seit 2014 wird eine Quotenjagd auch in Gebieten, in denen der Wolf in Anhang IV gelistet ist, durchgeführt. Die EUKommission beobachtet die Entwicklung in Finnland.
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Polen
Der Wolf ist in Polen im Anhang V der FFH-RL gelistet, gleichzeitig aber durch das polnische Naturschutzrecht streng geschützt. Die Entnahme ist im Einzelfall z.B. bei Gefährdung des Menschen möglich. Seit 2013 wurde kein Wolf – außer Wolfshybriden – offiziell entnommen.
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Estland, Lettland, Litauen
In Estland, Lettland, Litauen wird der Wolf im Anhang V und als jagdbare Art geführt. In Estland und Lettland werden jährliche
Quoten anhand von Populationsgrößenschätzungen festgelegt. In Litauen ist die Jagd offiziell auf „problematische” Individuen begrenzt.
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Slowakei
In der Slowakei ist der Wolf dem Anhang V zugeordnet und unterliegt dem Jagdrecht. Zwischen Polen und der Slowakei wurde ein 23 Kilometer breiter Korridor eingerichtet, in dem die Wolfsjagd nicht gestattet ist.
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Spanien
In Spanien lebt die größte Wolfspopulation nördlich des Duero-Flusses. Diese Teilpopulation ist Anhang V der FFH-RL zugeordnet und wird bejagt. Südlich des Flusses ist der Wolf in Anhang IV gelistet.
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Frankreich
In Frankreich erfolgt eine Abschätzung von Größe und Wachstumsrate der in Anhang IV gelisteten Population. Der Erhaltungszustand wird als günstig angesehen. Auf dieser Basis werden Quotenberechnungen und die Freigabe von Abschüssen in Hot Spots durchgeführt. Dieses Vorgehen wird von der EU-Kommission beobachtet.
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Herzog, S. (2017): Die Populationen des Wolfes (Canis lupus) in Europa: Herleitung eines operationalen Konzeptes für das Management. Expertise. https://tu-dresden.de/bu/umwelt/forst/wb/wildoekologie/ressourcen/datei
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