Die Entnahme von Wölfen wird erleichtert, Konflikte sollen damit besser gelöst werden. Für den DJV ist es nur ein erster Schritt im Sinne von Deichschutz und Nutztieren. Er fordert ein umfassendes Handlungskonzept. Klare gesetzliche Regelungen für den Schutz von Jagdhunden sind notwendig.
(Berlin, 14. Februar 2020) Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt: Durch eine erleichterte Entnahme von auffälligen Tieren sollen Konflikte mit dem Wolf künftig besser gelöst werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht in der Novellierung lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung im Sinne von Deichschutz und Schutz von Nutztieren. Angesichts des schnell und dynamisch anwachsenden Bestandes von Wölfen in Deutschland müssen laut DJV weitere Schritte folgen. Ein umfassendes Handlungskonzept fehlt bisher. Der DJV fordert in einem Handlungsvorschlag beispielsweise Wolfausschlussareale: Territoriale Wölfe sollten auf Deichen oder in urbanen Gebieten nicht geduldet sein. Im Hinblick auf den Schutz von Hunden bei der Jagdausübung fordert der DJV klare gesetzliche Regelungen.
Durch die Gesetzesänderung haben die Bundesländer nun bessere Möglichkeiten, eigene Verordnungen für ein effektiveres Wolfsmanagement zu erlassen. Das Gesetz enthält zudem Regelungen für die Mitwirkung von Jägern bei Entnahmen, die jeweils geprüft und genehmigt werden müssen. Der Bundesrat beschloss zudem ein Fütterungsverbot für Wölfe sowie die Verpflichtung der Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden aus der freien Natur.
Der Bundesrat hat sich zudem auf eine Entschließung geeinigt und fordert die Einführung einer Weidetierprämie. Der DJV begrüßt dies. Das neue Bundesnaturschutzgesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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Schematische Übersicht über die derzeitige Lage der fünf Wolfspopulationen in Europa. Der in den nordostdeutschen Ländern zwischenzeitlich etablierte Bestand an Wölfen gehört der baltisch-osteuropäischen-Wolfspopulation an, während die Wölfe, die sich in den südlichen Ländern wie Bayern und BadenWürttemberg etabliert haben, vermutlich schwerpunktmäßig der abruzzo-alpinen sowie (falls eine solche tatsächlich separat existiert) der balkanisch-dinarischen Population entstammen. Es ist abzusehen und erwünscht, dass eine Verschmelzung der baltisch-osteuropäischen mit der abruzzo-alpinen Population über eine weitere Besiedlung Süddeutschlands durch den Wolf erfolgen wird.
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Schweden
Der Wolf wird in Anhang IV FFH-RL geführt. Der Bestand wird über ein intensiv durchgeführtes Monitoring ermittelt. Zur Abwendung von Schäden u.a. an Nutztieren werden sogenannte Schutzjagden durchgeführt. Darüber hinaus gibt es eine quotenbasierte Lizenzjagd. Die EU-Kommission hegt Zweifel an der Vereinbarkeit mit den europäischen Vorgaben hinsichtlich der Lizenzjagd. Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren ruht seit einigen Jahren.
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Finnland
In Finnland sind die Teilpopulationen innerhalb des Rentierareals im Sinne von § 2 des finnischen Gesetzes vom 14.09.1990 über die Rentierhaltung in Anhang V der FFH-RL gelistet, ansonsten in Anhang IV. Seit 2014 wird eine Quotenjagd auch in Gebieten, in denen der Wolf in Anhang IV gelistet ist, durchgeführt. Die EUKommission beobachtet die Entwicklung in Finnland.
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Polen
Der Wolf ist in Polen im Anhang V der FFH-RL gelistet, gleichzeitig aber durch das polnische Naturschutzrecht streng geschützt. Die Entnahme ist im Einzelfall z.B. bei Gefährdung des Menschen möglich. Seit 2013 wurde kein Wolf – außer Wolfshybriden – offiziell entnommen.
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Estland, Lettland, Litauen
In Estland, Lettland, Litauen wird der Wolf im Anhang V und als jagdbare Art geführt. In Estland und Lettland werden jährliche
Quoten anhand von Populationsgrößenschätzungen festgelegt. In Litauen ist die Jagd offiziell auf „problematische” Individuen begrenzt.
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Slowakei
In der Slowakei ist der Wolf dem Anhang V zugeordnet und unterliegt dem Jagdrecht. Zwischen Polen und der Slowakei wurde ein 23 Kilometer breiter Korridor eingerichtet, in dem die Wolfsjagd nicht gestattet ist.
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Spanien
In Spanien lebt die größte Wolfspopulation nördlich des Duero-Flusses. Diese Teilpopulation ist Anhang V der FFH-RL zugeordnet und wird bejagt. Südlich des Flusses ist der Wolf in Anhang IV gelistet.
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Frankreich
In Frankreich erfolgt eine Abschätzung von Größe und Wachstumsrate der in Anhang IV gelisteten Population. Der Erhaltungszustand wird als günstig angesehen. Auf dieser Basis werden Quotenberechnungen und die Freigabe von Abschüssen in Hot Spots durchgeführt. Dieses Vorgehen wird von der EU-Kommission beobachtet.
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Herzog, S. (2017): Die Populationen des Wolfes (Canis lupus) in Europa: Herleitung eines operationalen Konzeptes für das Management. Expertise. https://tu-dresden.de/bu/umwelt/forst/wb/wildoekologie/ressourcen/datei
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